Herzschrittmacher-EKG

Herzschrittmacher

Führt eine langsame Herzaktion zu Beschwerden, kann dies nach fachärztlicher Abklärung eine Indikation zur Herzschrittmacher-Therapie sein. Neben den notwendigen Voruntersuchungen, hat unsere Praxis die Möglichkeit zur ambulanten oder stationären Herzschrittmacherimplantation. Hierbei verfügen wir über die unterschiedlichen Modelle (Ein- und Zweikammersysteme) der namhaften Hersteller, die wir in der Nachsorge mit speziellen Kontrollgeräten in unserer Praxis überprüfen können. Durch einfache Programmierung können dann die Einstelllungen an die Alltagssituation optimal angepasst werden. Den ausgestellten Herzschrittmacherpass muss der Patient stets mit sich führen.


Herzschrittmacher und ICD

Biventrikuläre Herzschrittmacher

Eine spezielle Therapieform der Herzmuskelschwäche (Herzinsuffizienz) stellen die neuen biventrikulären Herzschrittmachersysteme dar. Sollten die medikamentösen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft und weitere Behandlungskriterien erfüllt sein, so bietet unsere Praxis die Möglichkeit einer biventrikulären Herzschrittmachertherapie an, die meist auch mit einem implantierbarem Defibrillator kombiniert ist. Dieser spezielle Herzschrittmacher wird von uns unter stationären Bedingungen in Vollnarkose eingesetzt und anschließend regelmäßig in unserer Praxis kontrolliert. Den ausgestellten Herzschrittmacherpass muss der Patient stets mit sich führen.

Programmiergeräte

Implantierbarer Cardialer Defibrillator (ICD)

Zum Schutz vor lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen oder nach einem durch Wiederbelebung (Reanimation) überlebten plötzlichen Herztod benötigen diese Patienten gemäß nationalen und internationalen Therapiestandards einen ICD. Dieses etwas mehr als Streichholzschachtel große Gerät implantieren wir unter Lokalanästhesie oder unter Vollnarkose im Bereich des rechten Brustmuskels und führen die notwendigen Sonden in die rechte Herzkammer ein, ggf. auch in den rechten Vorhof und im Falle der biventrikulären Stimulation zusätzlich in eine Herzvene. Die notwendigen regelmäßigen Kontrollen können anschließend in unserer Praxis durchgeführt werden. Den ausgestellten ICD-Pass muss der Patient stets mit sich führen.