EKG (Elektrokardiogramm)

Das Ruhe-EKG ist eine von der Körperoberfläche abgeleitete Stromkurve des Herzens und ist eine Art Visitenkarte des Patienten für den Kardiologen. Es gibt unter anderem Auskunft über die Herzfrequenz, den Herzrhythmus, die Erregungsleitung des Herzens, sowie über Verdickungen und mögliche Durchblutungsstörungen des Herzmuskels. Das EKG kann sich im Behandlungsverlauf verändern und individuelle Besonderheiten aufweisen. Die EKG-Ableitung ist durch Klebe- oder Saugelektroden schmerzfrei und wird in wenigen Minuten am entkleideten Oberkörper des Patienten durchgeführt. Da es sich beim Ruhe-EKG nur um eine kurze Momentaufnahme unter Ruhebedingungen handelt, können speziellere EKG-Verfahren erforderlich sein.

Belastungs-EKG (Ergometrie)

Häufig können erst durch körperliche Belastung Störungen des Herzkreislaufsystems nachgewiesen werden. Vor allem Durchblutungsstörungen des Herzmuskels werden zunächst erst bei einem erhöhten Sauerstoff- und Energiebedarf des Herzens sichtbar. Aber auch bei der Diagnose von Herzrhythmusstörungen und eines Belastungsbluthochdrucks spielt das Belastungs-EKG eine wichtige Rolle. In unserer Praxis führen wir das Belastungs-EKG in halbliegender Position auf dem Fahrradergometer durch. Die Herzstromkurven werden kontinuierlich bei definierten Belastungsstufen digital gespeichert und sind somit für die Ärzte computergestützt auswertbar und langfristig verfügbar. In Kombination mit einer Blutgasanalyse kann auch als Sonderleistung der körperliche Trainingszustand ermittelt werden. Unser geschultes Fachpersonal gewährleistet einen angenehmen und kontrollierten Untersuchungsablauf.

Langzeit-EKG (Holter)

Viele Herzrhythmusstörungen lassen sich nicht während der kurzen Ableitung eines Ruhe-EKG’s erfassen. Das LZ-EKG dokumentiert hingegen kontinuierlich - meist über einen Zeitraum von 24 Stunden - die Herzaktion und ermöglicht somit eine umfassendere Beurteilung von Herzrhythmus, Herzfrequenz, von Herzrhythmusstörungen und z.B. von Fehlfunktionen eines Herzschrittmachers. Unsere Praxis verfügt ausschließlich über hochmoderne digitale Aufzeichnungsgeräte, die von unseren Mitarbeiterinnen angelegt und in ihrer Funktion dem Patienten erklärt werden. Die Ausgabe der Geräte erfolgt in der Regel am Vormittag, mit der Bitte um Geräterückgabe am Morgen des Folgetages. Die Abnahme des Gerätes ist einfach und kann nach Erklärung durch unser Personal, selbständig nach dem Erwachen durchgeführt werden. Die Geräterückgabe muss nicht durch den Patienten selbst erfolgen und bei der Rückgabe in unserer Praxis entstehen keine Wartezeiten. Neben 24-Stunden-Speicherkarten verfügen wir auch über Aufzeichnungsmöglichkeiten von bis zu 7 Tagen.

Ereignis-Rekorder (Event-Recorder)

Da die Diagnose und Behandlung von Herzrhythmusstörungen einen besonderen Schwerpunkt unserer Praxis darstellt, verfügen wir über eine besondere Möglichkeit der Herzrhythmusdokumentation. Mit dem Ereignis-Rekorder können akute Herzrhythmusstörungen im Moment des Auftretens durch den Patienten selbst aufgezeichnet werden. Im Gegensatz zum LZ-EKG besteht keine dauerhafte Verbindung des Patienten mit dem Gerät, sondern der Einsatz erfolgt - nach entsprechender Einweisung durch unser Personal – durch selbständiges „Auflegen“ des Gerätes auf den Brustkorb. Die Gerätemitgabe und Ausleihdauer werden durch einen einfachen „Vertrag“ dokumentiert und kann als Sonderleistung gebührenpflichtig sein.